Recht + Finanzen

Deutschland – ein Rechts- und Sozialstaat

Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) war bei seinem Inkrafttreten im Jahr 1993 ein einfaches Haus mit vier Wänden, Türen und Fenstern und einem Dach. Seitdem hat die Politik wohlmeinend hier ein neues Stockwerk draufgesetzt, dort einen Anbau gemacht, Fenster vergrößert, Durchbrüche zwischen Räumen geschaffen und neue Türen eingebaut. Damit sollte das Haus neuen Anforderungen seiner Bewohner angepasst werden, es wurde aber auch unübersichtlicher. Wir wollen Orientierung herstellen und auch Blicke auf die Nachbarhäuser (Rehabilitation und Teilhabe / SGB IX, Sozialhilfe / SGB XII) sowie das Betreuungsrecht und andere wichtige Rechtsfragen werfen.

Pflege hat aber nicht nur den finanziellen Aspekt; vor der Inanspruchnahme von Leistungen steht das Begutachtungsverfahren, und unterstützende Hilfen wollen gut ausgewählt sein. Keinesfalls darf die Situation pflegender und betreuender Angehöriger außer Acht gelassen werden. Deshalb ist zu Beginn einer Pflegesituation eine Beratung bei einer qualifizierten Beratungsstelle höchst empfehlenswert, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden.

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Pflegeversicherung

Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Schwerbehinderung

Vollmacht / rechtliche Betreuung

Autofahren und Demenz

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)

Infos zu weiteren rechtlich relevanten Themen werden nach und nach eingestellt. Wir bitten um etwas Geduld!