Zahlreiche Menschen engagieren sich in bürgerschaftlichem Engagement in der Unterstützung von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf. Über den „Entlastungsbetrag“ der Pflegeversicherung kann dieses Engagement mit einer Aufwandsentschädigung von bis zu € 131.- monatlich (Stand 2025) für sog. „Nachbarschafshelfer*innen“ vergütet werden. Die Pflegekassen verlangen jedoch den Nachweis einer Qualifikation, die über einen „Kurs für NachbarschaftshelferInnen“ im Umfang von 8 Unterrichtsstunden erbracht werden kann. Aktuell angebotene Kurse finden Sie hier.
Um bei einem Betreuungsdienst tätig sein zu können ist eine Basisqualifikation gem. § 8 AnFöVo von 40 Unterrichtsstunden erforderlich. Die Kurse für „Seniorenbegleiter*innen“ erfüllen diese Voraussetzungen. Erfahren Sie hier mehr dazu!