Autofahren und Demenz

Eine diagnostizierte Demenz schließt das Führen eines KFZ nicht von vornherein aus, ist aber ein deutlicher Hinweis, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein kann. Angehörige kommen oft in Konfliktsituationen, wenn es um das Unterbinden des Autofahrens geht. Zur Vermeidung von Unfällen mit schwerwiegenden rechtlichen und moralischen Folgen kann jedoch konsequentes Handeln bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis und Sicherung eines Fahrzeugs gegen „Fahren ohne Führerschein“ unabwendbar sein. Weiterführende Informationen und auch Vorschläge zum Umgang mit zur Einsicht unfähigen Menschen finden Sie in dem InfoBlatt „Autofahren und Demenz“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Zusätzlich zu den dort unterbreiteten Vorschlägen berichten Angehörige, dass der Satz „Du nimmst Medikamente und Du weißt, dass man bei Einnahme von Medikamenten fahruntüchtig ist.“ manche Menschen mit Demenz erreicht.

Angehörige wollen aus nachvollziehbaren Gründen dieses und andere heikle Themen nicht gern zur Sprache bringen. Sie können sich dann einen „Verbündeten“ in Gestalt des Haus- oder Facharztes suchen. In einem Forschungsprojekt wurden detaillierte Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte erarbeitet. Wenn der Arzt klare Risiken für die Fahrsicherheit festgestellt hat, dem Patienten dringend geraten hat das Führen eines KFZ zu unterlassen, der Patient aber einen mit Fristsetzung mitgeteilten freiwilligen Fahrverzicht mit Ankündigung des Bruchs der ärztlichen Schweigepflicht nicht befolgt hat, hat der Arzt das Recht die Straßenverkehrsbehörde zu informieren, da die Unversehrtheit der Teilnehmer im Straßenverkehr ein höheres Rechtsgut als die ärztliche Schweigepflicht ist.


Aber auch als Radfahrer oder Fußgänger kann die Teilnahme im Straßenverkehr riskant sein und wegen der eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten zu Selbst- und Fremdgefährdung führen, so dass eine Begleitung unabdingbar ist.