Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, weil
- pflegende Angehörige wegen Urlaub, Krankenhaus, Reha oder Kur verhindert sind, oder
- nach einem Krankenhausaufenthalt die Rückkehr in die Wohnung noch nicht möglich ist,
kann Betreuung und Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung geleistet werden.
Was kostet die Kurzzeitpflege?
Die Kosten sind vor allem abhängig vom Pflegegrad. Erfragen Sie die Kosten bei den jeweiligen Einrichtungen!
Wer bezahlt die Kurzzeitpflege?
Die Pflegekassen übernehmen in den Pflegegraden 2 bis 5 die Kosten für Pflege und Betreuung pro Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von € 3539.-* aus dem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ (§42a SGB XI). Wie viele Tage man für dieses Geld bekommt hängt von Kosten der Einrichtung und Pflegegrad ab. Bitte beachten Sie: dieser „Gemeinsame Jahresbetrag“ vereint die früheren getrennten Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Alles was Sie für Kurzzeitpflege ausgeben steht also nicht mehr für die stunden- oder tageweise Vertretung in der häuslichen Versorgung (die frühere Verhinderungspflege) zur Verfügung; das gilt natürlich genauso umgekehrt!
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Zimmer- und Wäschereinigung, Mahlzeiten) sowie die Fahrtkosten zu und von der Pflegeeinrichtung muss der Kurzzeitpflegegast selbst tragen. Diese Kosten erstatten jedoch die Pflegekassen auf Antrag aus dem Budget „Entlastungsbetrag“ (€ 131.-/Monat)*.
Die Investitionskosten (die Kosten für Erstellung und Unterhalt des Heimplatzes) trägt bei Gästen mit Pflegegrad die Kommune (Kreis bzw. kreisfreie Stadt).
Während der Kurzzeitpflege wird Pflegegeld in halber Höhe weitergezahlt.
Krankenkassen
Sie leisten auf ärztliche Verordnung bei schwerer Krankheit, v.a. nach einem Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder ambulanter Krankenhausbehandlung, wenn häusliche Krankenpflege nicht ausreicht. Die Leistungen werden für eine Übergangszeit von maximal 28 Tagen erbracht, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung oder lediglich Pflegegrad 1 besteht.
Sozialamt
Wenn ein Kurzzeitpflegegast der Pflegegrade 2 bis 5 nicht in der Lage ist, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufzubringen oder der Bedarf die Höchstleistung der Pflegekasse übersteigt oder keine Mitgliedschaft in einer Pflegekasse besteht, kann vor Beginn der Kurzzeitpflege ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Z.Zt. ist es Praxis der Sozialhilfeträger, dass unterhaltspflichtige Angehörige nicht zu den Kosten der Kurzzeitpflege herangezogen werden.
Wie finden Sie eine Kurzzeitpflegeeinrichtung?
Im Kreis Warendorf finden Sie die Adressen der Kurzzeitpflegeeinrichtungen auf der homepage des Kreises Pflegedienst/Einrichtung suchen.
Freie Kurzzeitpflegeplätze finden Sie über den „Heimfinder“ Startseite | Heimfinder NRW.
Politische Initiative der Alzheimer Gesellschaft zur Kurzzeitpflege
Wir betrachten es als ein Unding, dass, da die Kosten der Kurzzeitpflege mit der Höhe des Pflegegrades steigen, ein Versicherter umso weniger Tage der Kurzzeitpflege finanzieren kann, je höher der Pflegegrad ist. Aus unserer Sicht wäre ein Mindestmaß an Gerechtigkeit, dass ein Mensch mit Pflegegrad 5 genauso viele Tage in der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen kann wie ein Mensch mit Pflegegrad 2. Aus Sicht von Angehörigen wäre „je höher der Pflegegrad, desto mehr Entlastungsbedarf, also auch mehr Kurzzeitpflege“ wünschenswert. Leider erhört die Politik dieses ihr beharrlich vorgetragene Anliegen bislang nicht…
*Stand: 2025