Pflegeversicherung (SGB XI)

Anspruch des in den frühen 90er Jahren für die Pflegeversicherung zuständigen Ministers Norbert Blüm war die Leistungen so zu gestalten, dass der „Eckrentner“ nicht auf Leistungen des Sozialamtes angewiesen sein sollte – dieser Anspruch konnte bei stationärer Pflege schon nach 20 Jahren nicht mehr erfüllt werden.

Gedruckte oder online verfügbare InfoMaterialien zur Pflegeversicherung sind zahlreich; beispielhaft sei die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und die Broschüre des BMG „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ genannt.

Vor dem Zugang zu Leistungen ist jedoch die Begutachtung gestellt. Hier bestehen jedoch oft unrichtige Vorstellungen, wann eine Antragstellung überhaupt sinnvoll ist. Die Informationsmaterialien der Pflegekassen, Ministerien und Verbände sowie der vor einer Begutachtung versandte Fragebogen sind nur bedingt hilfreich. Und gerade für die für Menschen mit Demenz wichtigen Module 2 „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, 3 „Verhaltensweise und psychische Problemlagen“ und 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ ist eine sehr präzise Beschreibung der Fähigkeiten bzw. Einschränkungen notwendig, um den Gutachtern, die den Menschen einmalig für eine knappe Stunde erleben, bei einer für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung zu helfen. Deswegen noch einmal: Zu Beginn einer Pflegesituation ist eine Beratung bei einer qualifizierten Beratungsstelle höchst empfehlenswert, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Wer dennoch die Begutachtung ohne vorherige Beratung machen möchte, kann sich z.B. mit einem „Pflegegradrechner“ vorbereiten.