Kurse für Nachbarschaftshelfer*innen

Allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, steht ein Betrag in Höhe von € 131.- (Stand 01.01.2025) pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Viele Anspruchsberechtigte nutzen diesen Entlastungsbetrag nicht, da ihnen diese Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeit nicht bekannt ist.

Wenn eine Privatperson Sie im Haushalt, bei Begleitung, Betreuung und dabei anfallenden leichten pflegerischen Tätigkeiten unterstützt, gilt sie als „Nachbarschaftshelfer*in“. Die Pflegekassen zahlen dann eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der o.g. € 131.-

Nachbarschaftshelfer*innen müssen gegenüber den Pflegekassen eine Qualifizierung nachweisen. Dazu bietet das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland mit örtlichen Kooperationspartnern regelmäßig kostenlose Kurse an. Diese Kurse umfassen 8 Unterrichtsstunden. Die Teilnehmenden werden mit typischen Krankheitsbildern und dem Umgang damit vertraut gemacht, erlernen Notfallmaßnahmen und werden über für die Nachbarschaftshilfe wichtige rechtliche Grundlagen informiert. Das Teilnahmezertifikat gilt gegenüber den Pflegekassen als Nachweis der Qualifizierung.

Ausführliche Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden Sie im Flyer „Gut zu wissen! Nachbarschaftshelfer*innen gem. §45 SGB XI“.

Das beispielhafte Faltblatt zu einem Kurs finden Sie hier.

Aktuelle Kurse werden auf der Seite Aktuelles veröffentlicht.